Bündnis 90 / Die Grünen

Ortsverband Bergneustadt

Fakten statt Fake und Mythen!

Grundsätzliches

Grundsätzliches

Das Thema Windkraftanlagen schlägt in Bergneustadt zur Zeit zum Teil hohe Wellen.

Seit ein paar Tagen ist ein Flyer im Umlauf, der mit Zahlen arbeitet, die nicht wirklich nachvollziehbar sind.

Grundsätzlich gilt: Jeder hat das demokratische Grundrecht, Windkraft abzulehnen oder zu befürworten. Jeder darf sich eine Meinung bilden und diese auch kundtun. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Dennoch - oder gerade deshalb, sollten wir mit Fakten arbeiten die belegbar sind.

Derzeit läuft noch die Grundstücksakquise, erst danach kann im Zuge der Bauplanung ermittelt werden, wie, wo und in welcher Anzahl zb. LkW-Fahrten stattfinden müssen und wie die Belastung für die Gemeinden ausfallen wird.

Nachfolgend - und ohne Anspruch auf Vollständigkeit - eine Sammlung von Mythen und Fakten. Selbstverständlich mit Quellenangaben.

Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien NRW - Windenergiebereiche Bergneustadt

Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien NRW - Windenergiebereiche Bergneustadt

Am 19.12.2025 hat der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln den „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ beschlossen. Damit wurde zahlreiche sog. „Windenergiebereiche“ ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Flächen, die für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sind und deren Planung und Nutzung durch gesetzliche Vorgaben geregelt wird. In Bergneustadt sind dies im Wesentlichen Flächen um den Beulberg und im Bereich der Sülemicke zwischen den Ortsteilen Wiedenest – Pernze – Belmicke – Attenbach - Wörde.

Quelle: https://www.bergneustadt.de/Stadtverwaltung/Aktuelle-Themen/Windenergieprojekte/

Regionalplan – Bergneustadt auf den Seiten 121 - 140

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/verfahren-und-bekanntmachungen/verfahrensuebersichten/regionalplanverfahren/aufstellungsverfahren

 

Erosion an Rotorblättern

Erosion an Rotorblättern

Durch den Erosionsprozess lösen sich kleine Partikel aus den oberen Lagen der Blattbeschichtung ab. Schätzungen des Unternehmens Key Wind Energy GmbH zufolge beträgt der erosionsbedingte Materialverlust pro Windenergieanlage über deren gesamte zwanzigjährige Lebensdauer hinweg im Worst-Case-Szenario – also an stark belastenden Standorten – ca. 67,5 kg. Dies entspräche einem jährlichen Materialverlust von ca. 3,38 Kilogramm pro Windenergieanlage bzw. etwa 1,3 Kilogramm pro Rotorblatt.5 Ähnliche Ergebnisse liefern Schätzungen des Unternehmens Deutsche Windtechnik (DWT). Demnach verschleißt ein Rotorblatt in der Regel in einem Bereich von sechs bis zehn Metern von der Blattspitze aus entlang der Vorderkante. Dies entspräche ca. 500 g PU-Beschichtung je Blatt. Dazu kämen weitere 200 g je Blatt an weiteren Schichten. Somit ergäbe sich laut der DWT-Untersuchung bei drei Rotorblättern pro Jahr ein Materialverlust von 2,1 kg je WEA und Jahr.

 

Um die jährliche Abrasion an allen deutschen WEA zu berechnen, wird im Folgenden ein Mittelwert aus den beiden Schätzungen von 2,74 kg Materialverlust pro WEA und Jahr angenommen. Ausgehend von dieser Zahl ergibt sich folgende Rechnung für die jährliche Abrasion aller WEA in Deutschland: 2,74 kg x 29.226 [Anzahl installierter WEA an Land im Dezember 2025] = 80.079,24 kg / p.a. Zum Vergleich: Die jährlichen Abriebwerte von Reifen belaufen sich auf 102.090.000 Kilogramm pro Jahr, die von Schuhsohlen auf 9.047.000 Kilogramm pro Jahr.

 

Umwelt- und Artenschutz

Umwelt- und Artenschutz

Mythos "Windräder töten viele Vögel"

Nach deutschem Naturschutzrecht ist jeder Eingriff auszugleichen. Das bedeutet: Für jeden gefällten Baum muss Ersatz geschaffen werden – sei es durch Aufforstung, das Anlegen von Schutzflächen oder ökologische Ausgleichsmaßnahmen. In vielen Fällen entsteht dadurch sogar mehr neuer Wald, als vorher weichen musste. Windkraftprojekte sind also streng reguliert und dürfen nicht einfach auf Kosten der Natur umgesetzt werden.

Auch im Bereich des Artenschutzes gibt es strenge gesetzliche Vorgaben. Windkraftanlagen haben heutzutage modernste Technik im Einsatz um zb. den Schutz von Vögeln und Vogelschwärmen zu sichern.

Laut dem § 45 b Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen Betreiber von Windkraftanlagen sicherstellen, dass bei der Planung und dem Betrieb der Anlagen die Artenschutzvorgaben beachtet werden. Das bedeutet, dass der Schutz kollisionsgefährdeter Vogelarten wie dem Rotmilan, dem Wespenbussard, dem Seeadler, dem Weißstorch, dem Schwarzstorch und dem Baumfalke eine zentrale Rolle spielt. Diese Vögel sind nicht nur gefährdet, sondern auch genehmigungsrelevant, was bedeutet, dass ihre Schutzbedürfnisse bei der Planung von Windkraftanlagen berücksichtigt werden müssen.

https://birdvision.org/

 

Infraschall

Infraschall

Bundesbehörde räumt Rechenfehler ein und nimmt Windkraftgegnern wichtiges Argument

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) veröffentlichte im Jahr 2009 eine Studie, in der sie Windenergieanlagen einen hohen Infraschallwert attestierte. Jahrelang beriefen sich Windenergiegegnerinnen und -gegner bei ihren Protesten gegen den Bau neuer Windenergieanlagen auf die BGR-Studie. Ende April 2021 räumte die Behörde, die damals dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier unterstand, einen erheblichen Rechenfehler ein. Die fehlerhafte Umrechnung des Drucksignals in Schalldruckpegel hatte zu einer Überschätzung um 36 Dezibel geführt. Dadurch wurde der Infraschall bei Windenergieanlagen 4000-mal höher eingeschätzt, als er tatsächlich war. Nachdem der Fehler bekannt wurde, entschuldigte sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier am 27. April 2021 und sagte gegenüber dem Spiegel, es lägen „Welten“ zwischen den BGR-Zahlen und der Realität.

Redispatch

Redispatch

Erhalten Betreiber von Windenergieanlagen „drei Milliarden Euro für Redispatch“?

Redispatch, zu Deutsch so viel wie „Fahrplanänderung“, bezeichnet steuernde Eingriffe in die Fahrweise von Kraftwerken und Erzeugungsanlagen, um Netzengpässe zu beheben und die Stabilität des Stromnetzes zu sichern. So wird eine Überlastung von Netzbetriebsmitteln wie Freileitungen, Schaltanlagen oder Transformatoren verhindert, wenn mehr Strom eingespeist wird, als transportiert werden kann. Entweder weisen Netzbetreiber betroffene Anlagenbetreiber an, ihre Leistung kurzfristig zu reduzieren oder zu erhöhen, oder die Netzbetreiber regeln die Anlagen selbst ab. Für die dadurch entstandenen Ausfälle werden Anlagenbetreiber entschädigt.

Die Behauptung lautet, Betreiber von Windenergieanlagen würden „drei Milliarden Euro für Redispatch“ erhalten. Diese Darstellung ist falsch. Fakt ist: Die rund 2,8 Milliarden Euro im Jahr 2024 bzw. 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2025 sind keine Zahlungen an Windenergiebetreiber, sondern die gesamten Kosten des Netzengpassmanagements in Deutschland.1 Darin enthalten sind vor allem Redispatch mit konventionellen Kraftwerken, Netzreserve und Countertrading2 . Richtig ist: Der finanzielle Ausgleich für Betreiber abgeregelter Anlagen für Erneuerbare Energien lag 2025 bei rund 433 Millionen Euro3 und damit weit unter den kolportierten drei Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Kosten sogar um über 20 Prozent gesunken4 . In dieser Zahl sind zudem nicht nur Windenergieanlagen enthalten, sondern alle abgeregelten Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Abregelungsmengen für Windenergie an Land sind dabei leicht gesunken. Bei der Windenergie auf See sanken sie sogar um 27 Prozent. Noch wichtiger ist: Der mit Abstand größte Kostenblock lag 2025 nicht bei Wind- oder Solaranlagen, sondern bei konventionellen Redispatch-Maßnahmen mit über 1,2 Milliarden Euro. Hinzu kamen 1,4 Milliarden Euro für Reservekraftwerke sowie 102 Millionen Euro für Countertrading. Wer behauptet, diese Milliarden flössen an Windparkbetreiber, verwechselt also die Gesamtkosten des Engpassmanagements systematisch mit den Entschädigungen für abgeregelte Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der Zubau von Windenergieanlagen und Flexibilitäten insbesondere in Süddeutschland kann teure Einsätze von konventionellen (Reserve-)Kraftwerken ersetzen und die Gesamtkosten deutlich senken.

https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/04-politische-arbeit/01-gesetzgebung/20260421_Faktencheck_Redispatch.pdf

Sind über 50.000 LkW-An- und Abfahrten notwendig?

Sind über 50.000 LkW-An- und Abfahrten notwendig?

Beispiele aus Olpe und Raum Kassel

Zur Zeit läuft die Grundstücksakquise. Sobald genaue Standorte und Bedingungen bekannt sind, kann die Betreibergesellschaft die Bauplanung vorantreiben. Erst dann sind belastbare Zahlen zur Anzahl von LkW-Fahrten und Belastungen der umliegenden Gemeinden ermittelbar.

Die unten aufgeführten Beispiele sind aktuelle Baumaßnahmen mit den jeweiligen Zahlen.

 

Beispiel Windpark Olpe

7 Windräder sind geplant

Für den Bau des Windparks Olpe rechnet das Unternehmen nach eigenen Angaben mit rund 6500 Lkw-Transporten innerhalb von etwa 18 Monaten.

https://www.siegener-zeitung.de/lokales/kreis-olpe/wenden/sieben-neue-windraeder-an-der-a4-grossbaustelle-windpark-rollt-auf-olpe-drolshagen-und-wenden-zu-PC2BD3HKGZDSBMVN2LMR5F2LFA.html

Beispiel Windpark Landkreis Kassel

Während der Baummaßnahme ist je Windenergieanlage mit ca. 250 LKW-Fahrten für Bodenverbessungsmaßnahmen/ Herstellung Kranstellflächen und Fundamentbau zu rechnen. Diese Transporte finden hauptsächlich am Tag statt. Zusätzlich ist je Montagekran von ca. 60 LKW-Bewegungen auszugehen. Zur Anlieferung der WEA-Komponenten werden Sondertransporte benötigt. Diese finden in der Regel nachts statt.

https://www.windpark-stiftswald.de/windpark-erweiterung/

Rückbau von Windkraftanlagen

Rückbau von Windkraftanlagen

Behauptung: Windräder sind nicht recycelbar. Insbesondere die Flügel lassen sich nur sehr schwer recyceln, diese sind Sondermüll und werden im Boden vergraben. Auch der Betonsockel eines Windrades kann nicht rückgebaut werden.

Fakt:

Ein Windrad besteht zu über 90 % aus Beton und Stahl. Beides lässt sich problemlos und umweltgerecht recyceln. Rotorblätter und Gondeln sind aus Glasfaser- oder Kohlefaser-Verbundstoffen. Deren Wiederverwertung ist aufwändiger: Verfahren dafür werden noch weiterentwickelt. Ein Großteil kann bereits recycelt werden.

https://energiewende.eu/windkraft-entsorgung/

https://green-planet-energy.de/blog/energiewissen/recycling-von-windraedern

 

 

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