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Antrag Baumschutzsatzung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur ersten Ratssitzung des Jahres 2020  stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag zur Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Planungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung eine bürgerfreundliche Baumschutzsatzung vorzulegen.

 

Kriterien dieser Baumschutzsatzung sollen u.a. sein:                                                           

 

Geschützt werden

-  Lebende Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens

   100 cm in 1 Meter Höhe.

-  Obstbäume, wenn sich der Kronenansatz in einer Höhe von

   mindestens 170 cm befindet und der Stammumfang von 100 cm

   erreicht wird.

- Mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen

  Mindestumfang von 40 cm aufweist und die Summe der Stamm-

  umfänge mindestens 100 cm beträgt.

Bürgerinnen und Bürger werden verpflichtet, für jeden entfernten geschützten Baum Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Mögliche Befreiungen werden festgelegt und im Einzelfall geprüft.

Ist eine  Ersatzpflanzung nicht möglich, ist eine Ausgleichszahlung zu leisten.

In besonders  begründeten  Fällen (z.B. zur Gefahrenabwehr) können Ausnahmen zugelassen werden.

 

Begründung:
Private und öffentliche Baumbesitzer*innen pflegen ihre Bäume in der Regel und wollen sie so lange wie möglich erhalten. Dennoch gibt es unterschiedliche Gründe, Bäume zu fällen. Die Blutbuche auf dem Baldenberg sei da eine Mahnung. Damit ein ökologischer Ausgleich gefördert werden kann, ist es sinnvoll, eine Baumschutzsatzung einzuführen, die auf der einen Seite Bäume schützt, andererseits aber auch die Interessen der Bürger*innen berücksichtigt. Um diesem Interessensausgleich gerecht zu werden, soll es eine grundsätzliche Pflicht zur Pflanzung von Ersatzbäumen geben, es sei denn, in der Einzelfallprüfung ergeben sich Gründe für eine Ausnahmeregelung. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Bäume Wohnungen stark verschatten oder Gebäudeschäden verursachen.

Die Bedeutung des Baumschutzes in Zeiten des Klimawandels gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der Erhalt des  Naturhaushaltes innerhalb der Stadt und  die  Sicherung der Naherholung verbunden mit der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Bäume und Stadtbiotope verbessern unser Stadtklima. Der artenreiche Baumbestand in Bergneustadt erfüllt zahlreiche wichtige Funktionen für den Klimaschutz, die Luftreinhaltung, den Artenschutz und die Temperaturregulierung in Hitzeperioden.

Mit freundlichen Grüßen

mit freundlichen GrüßenTextfeld:

 

 gez. Roland Wernicke/Stadtverordneter

 

 

 

 

 

 

Anfrage als PDF Datei:

Antrag Dachbegrünung (wurde im Rat abgelehnt, weil dass potentielle Bauherren zu Mehrkosten zwingen könnte)

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur ersten Ratssitzung des Jahres 2020  stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag:

zur Verminderung der Auswirkungen heißer Sommer und Starkregenereignisse.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bei neuen Bauvorhaben mit Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (bis 15 Grad) auf eine zumindest extensive Dachbegrünung hinzuwirken und sie aus Gründen des Klimaschutzes, der reduzierten Einleitung von Regenwasser und zur Verbesserung des Stadtklimas und der Luftqualität in der Bauleitplanung festzusetzten. Bei der Überplanung von bestehenden Baugebieten sollen die Bebauungspläne durch Gründachfestsetzungen ergänzt und für unbeplante Innenbereiche mit potentiellen Hitzeinseln sollen falls erforderlich einfache B-Pläne (§30 Abs. 3 BauGB) aufgestellt werden.

 

Begründung

 

Mit dem  Starkregenereignis von April 2018, bei der die Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen des Bergneustädter THW zu unseren Nachbarn ausrücken musste und dem außerordentlich heißen und trockenen Sommer 2018 und 2019 sind auch in Bergneustadt erste lokale Auswirkungen des globalen Klimawandels deutlich spürbar geworden. Messtechnische Untersuchungen belegen bereits seit mehreren Jahrzehnten, dass in städtischen Gebieten Mitteleuropas sommerliche Temperaturunterschiede von 8 bis 10 Grad zwischen den Stadtrandlagen und den verdichteten Innenstadtbereichen auftreten.

Hier kann durch eine konsequente Dachbegrünung ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz, zur Entlastung des Kanalsystems, zur Verbesserung der Luftqualität sowie eine Verbesserung des urbanen Lebensraums und der Stadtgestaltung erzielt werden.

In vielen Städten wurden bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse der Stadträte gefasst.

 

Warum sind Maßnahmen zur Dachbegrünung sinnvoll und notwendig?

 

- Kanalentlastung

Eine Dachbegrünung (auch extensiv) trägt dazu bei, das Niederschlagswasser zu speichern und verzögert der Kanalisation zuzuführen bzw. das Regenwasser durch Verdunstungsprozesse wieder direkt an die Atmosphäre abzugeben. Eine Dachbegrünung entlastet so bei Starkregenereignissen die Kanalisation und verringert das Überflutungsrisiko.

- Kaltluft - Reduzierung der thermischen Belastung im Innenstadtbereich

Dachbegrünungsmaßnahmen können sich positiv auf die innerstädtische Überwärmung auswirken. Aufgrund ihrer im Vergleich zu unbegrünten Dächern starken nächtlichen Abkühlung und weniger starken Erwärmung tagsüber wirken sie sich temperaturregulierend auf ihre direkte Umgebung aus (Reduzierung der sogenannten städtischen Wärmeinsel)

 

- Artenvielfalt

Dachbegrünungen stellen wertvolle Lebensräume für Insekten und trockenliebende Pflanzen dar. Außerdem wird damit das urbane Stadtbild aufgewertet.

 

- Eingriffsminimierung

In Bebauungsplanverfahren, in denen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung greift, mindert die Dachbegrünung die Eingriffe in den Naturhaushalt und verringert Ausgleichs-maßnahmen auf externen Flächen.

 

- Luftverbesserung

Dachbegrünungen stellen ein wichtiges Element der Luftreinhaltung dar, da verschiedene Pflanzenarten Schadstoffe aus der Luft filtern und binden können und damit zur Verbesserung der Luftqualität und der menschlichen Gesundheit beitragen.

 

- Energieverbrauch/-kosten

Im Sommer vermindern Dachbegrünungen das Aufheizen von Dachflächen, im Winter schwächen sie Wärmeverluste ab. Dadurch lassen sich Kühl- und Heizkosten reduzieren.

 

 

Typische Vorbehalte gegenüber Dachbegrünungen

 

-Eine Dachbegrünung ist kaum vereinbar mit Photovoltaikanlagen.

Maßnahmen der Dachbegrünung lassen sich i.d.R. sehr gut mit der Aufstellung von Photovoltaikanlagen kombinieren. Eine verminderte Aufheizung der begrünten Dachflächen führt sogar zu einer Effizienzsteigerung der Photovoltaikanlagen. Auch die von den Photovoltaikanlagen beschattete Fläche von Flachdächern kann begrünt werden, wenn entsprechende Pflanzen gewählt werden. Sollte eine Kombination beider Systeme im Einzelfall nicht möglich sein, sollte in Abhängigkeit der städtebaulichen und klimatischen Situation der Dachbegrünung ein Vorrang eingeräumt werden.

 

-Eine Dachbegrünung ist viel zu teuer und baustatisch zu aufwendig.

Die Mehrkosten für eine Dachbegrünung werden je nach Ausstattung zwischen 9 € für extensive und bis zu 50 € /m²  für intensive Gründächer angegeben. Eine Studie der Stadt Hamburg (Hamburgs Gründächer – Eine ökonomische Bewertung) belegt, dass die Herstellungskosten für Gründächer bei ca. 1,3 % der gesamten Baukosten eines Gebäudes liegen. Beim Geschoßwohnungsbau sind es lediglich 0,4 % der Bauwerkskosten. Bei der Betrachtung der Lebenszykluskosten liegen Gründächer nach 40 Jahren gleichauf mit den Schwarzdächern! Nach Expertenaussagen (Studie Hamburg) gibt es keine relevanten Mehrkosten bei den Aspekten der Statik, der Attika und des Bauprozesses. So liegen die Kosten für den statischen Mehraufwand bei einer Extensivbegrünung bei max. 3-4 €/m². Sonstige Kosten im Bauablauf fallen in der Regel nicht an.

Die Anrechenbarkeit von Gründächern in der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung nach dem Naturschutzrecht verringert die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen. Außerdem reduziert sich in Bergneustadt die Regenwassergebühr bei Gründächern um 50 %.

Lediglich bei Altbaurenovierungen können aufgrund der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen eventuell keine Lastreserven mehr zur Verfügung stehen. In solchen Fällen könnte eine zusätzliche Dachbegrünung zu erheblichen Mehrkosten führen.

 

-Eine Dachbegrünung behindert die Schneeräumung.

Eine Schneeräumung auf Flachdächern ist automatisiert i.d.R. nicht möglich und müsste aufgrund der heutigen Einrichtungen an Lüftungstechnik und Blitzschutzanlagen behutsam von Hand erfolgen. Die zusätzliche Berücksichtigung von Photovoltaikanlagen auf Gründächern stellt i.d.R. kein Problem dar.

 

-Eine Dachbegrünung ist sehr pflegeintensiv.

Erfahrungsgemäß ist pro Jahr etwa von zwei bis vier Pflegegänge auszugehen. Der Pflegeaufwand hängt von der Art der Begrünung ab. Extensive Gründächer mit Sedum (Dickblattgewächse) bepflanzt, sind weitgehend selbsterhaltend und besonders pflegeleicht.

 

mit freundlichen GrüßenTextfeld:

 

 gez. Roland Wernicke/Stadtverordneter

 

 

 

Antrag Fotovoltaik-Rathausdach

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

 

zur ersten Ratssitzung des Jahres am 04.03.2020  stellt die Fraktion

Bündnis 90/ Die Grünen den Antrag

 

zur Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach des Rathauses .

 

Die Verwaltung wird beauftragt so zeitnah und so großflächig wie möglich die Dachfläche des Rathausgebäudes mit einer Fotovoltaik-Anlage auszustatten.

 

 

Begründung

 

Neben den großen Vorteilen, die die Gewinnung von elektrischer Energie durch die Sonne in Bezug auf Umweltschutz und Klimaschutz bietet, erbringt eine solche Anlage auch finanzielle Vorteile für die Stadt, wie die anderen Anlagen es seit Jahren belegen.

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

Axel Krieger/Fraktionsvorsitzender

 

userspace/NW/ov_bergneustadt/Dokumente/Antraege_Anfragen/10-03-24_Betreuungsluecke_Sommerferien.pdf

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