Bündnis 90 / Die Grünen

Ortsverband Bergneustadt

Unsere nächste OV-Versammlung findet am 16.07.2026 um 19:00 Uhr im Schauspielhaus Bergneustadt. Neugierige und Gäste sind herzlich willkommen!

Aus Bergneustadt

Antrag auf Zisternen (-Förderung) scheitert

In den Bebauungsplänen Wiedenest Süd und Schlöten II wurde festgestellt, dass eine Versickerung hier nicht möglich ist. Jede neue Bebauung bzw. Versiegelung erhöht jedoch den Abfluss von Regenwasser deutlich. Die Kapazität der geplanten Regenwasserkavernen in der Bahnhofstraße beruht aus Kostengründen auf der statistischen Annahme eines alle zwei Jahre auftretenden Starkregens und werden mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 20 Prozent alle fünf Jahre überlaufen.

Für das Gewerbegebiet Schlöten II ist dezentraler Regenwasserrückhalt in Zisternen zwingend vorgeschrieben. Im Text zum Bebauungsplan Wiedenest Süd hingegen wird lediglich auf die städtische Entwässerungssatzung verwiesen.

Aus diesem Grund hatten wir beantragt, den Bau privater Zisternen verpflichtend festzuschreiben (Antrag A) oder zumindest zu fördern (Antrag B) und (Antrag C) Förderungen vorgeschlagen.

Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung am 15. Juli vom Stadtrat abgelehnt.

Besonderes Augenmerk gilt danach der Antwort auf unsere Anfrage: Von den Grundstücken an den Straßen Am Laubberg und Bahnhofstraße in Wiedenest Süd erhalten 10 Grundstücke eine vollständige und neun eine teilweise Befreiung von den Niederschlagswassergebühren, obwohl eine ausreichende Versickerung nachweislich nicht möglich ist.

Seit Jahrzehnten nutzen diese Eigentümer die städtischen Kanäle zur Entwässerung, ohne die entsprechenden Niederschlagswassergebühren zu entrichten.

Im Antrag C forderten wir u.a. auch eine Förderung über die Gebührenreduktion für Betreiber von Zisternen.

Die Ablehnung unseres Antrags bedeutet, dass potenzielle Neubürgerinnen und Neubürgern sowie auch bestehende Eigentümer keinerlei Unterstützung für private Zisternen erhalten (dürfen).

Wir fordern daher eindringlich klare Vorgaben und faire Fördermöglichkeiten, um die städtische Entwässerung nachhaltig zu entlasten und das Risiko von Hochwasserereignissen zu senken.

Anlagen:

Modifizierter Antrag 
zur Sitzung des Planungs- Bau- und Umweltausschusses 29.06.2026

Zur Ratssitzung am 15. Juli 2026
Ein Hinweis, eine Anfrage und zwei Anregungen der Grünen Fraktion

 

gez. Roland Wernicke, Stadtrat

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Planungstreffen - "Klausurtagung" - der Grünen Bergneustadt

Am 18.01.2026 haben wir als Ortsverband eine Art Klausurtagung abgehalten.

Erstmals mit einer zweistelligen Personalstärke ist eine andere, umfangreichere Planung nötig.

Wie wollen wir uns in Bergneustadt aufstellen, bekannt machen, einbringen, welche Ziele verfolgen wir und wie können wir sie umsetzen?

Es war ein spannender Tag, alle waren mit vielen Ideen dabei, so vergingen die 5 Stunden wie im Flug.

Es war motivierend zu erleben, wie wir gemeinsam etwas bewegen können, wollen, müssen.

 

Natürlich wurde auch sehr kritisch und emotional über das aktuelle Weltgeschehen diskutiert - insbesondere die sehr unglückliche Mercosur-Abstimmung war ein heißes Thema.


Wir als Grüne in Bergneustadt werden zu unseren Idealen stehen, uns kritisch reflektieren, uns auch kritischen Meinungen stellen (kritisch - aber sachlich). Wir werden die Ärmel hoch krempeln und uns zeigen.

Stadtradeln Bergneustadt - tolles Ergebnis aller Beteiligten!

Gestern endete das Stadtradeln 2026 in NRW.

Bergneustadt ist mit 245 Radelnden in 27 Teams angetreten und hat dabei über 43.000 km erradelt. Das ist Wahnsinn! Und das Tolle: gut 7 Tonnen CO² wurden damit gegenüber Autofahrten eingespart.

Genau das ist ein Ziel der Aktion - bewusster auf kurzen Strecken das Auto mal stehen lassen und mit dem Rad fahren. 

Platz 1 in Bergneustadt errang das Team "Kirche radelt mit" mit 6121 km! Herzlichen Glückwunsch :)

Aus dem Stadtrat

2026: Antrag auf Zisternen (-Förderung) scheitert

2026: Antrag auf Zisternen (-Förderung) scheitert

In den Bebauungsplänen Wiedenest Süd und Schlöten II wurde festgestellt, dass eine Versickerung hier nicht möglich ist. Jede neue Bebauung bzw. Versiegelung erhöht jedoch den Abfluss von Regenwasser deutlich. Die Kapazität der geplanten Regenwasserkavernen in der Bahnhofstraße beruht aus Kostengründen auf der statistischen Annahme eines alle zwei Jahre auftretenden Starkregens und werden mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 20 Prozent alle fünf Jahre überlaufen.

Für das Gewerbegebiet Schlöten II ist dezentraler Regenwasserrückhalt in Zisternen zwingend vorgeschrieben. Im Text zum Bebauungsplan Wiedenest Süd hingegen wird lediglich auf die städtische Entwässerungssatzung verwiesen.

Aus diesem Grund hatten wir beantragt, den Bau privater Zisternen verpflichtend festzuschreiben (Antrag A) oder zumindest zu fördern (Antrag B) und (Antrag C) Förderungen vorgeschlagen.

Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung am 15. Juli vom Stadtrat abgelehnt.

Besonderes Augenmerk gilt danach der Antwort auf unsere Anfrage: Von den Grundstücken an den Straßen Am Laubberg und Bahnhofstraße in Wiedenest Süd erhalten 10 Grundstücke eine vollständige und neun eine teilweise Befreiung von den Niederschlagswassergebühren, obwohl eine ausreichende Versickerung nachweislich nicht möglich ist.

Seit Jahrzehnten nutzen diese Eigentümer die städtischen Kanäle zur Entwässerung, ohne die entsprechenden Niederschlagswassergebühren zu entrichten.

Im Antrag C forderten wir u.a. auch eine Förderung über die Gebührenreduktion für Betreiber von Zisternen.

Die Ablehnung unseres Antrags bedeutet, dass potenzielle Neubürgerinnen und Neubürgern sowie auch bestehende Eigentümer keinerlei Unterstützung für private Zisternen erhalten (dürfen).

Wir fordern daher eindringlich klare Vorgaben und faire Fördermöglichkeiten, um die städtische Entwässerung nachhaltig zu entlasten und das Risiko von Hochwasserereignissen zu senken.

Anlagen:

Modifizierter Antrag 
zur Sitzung des Planungs- Bau- und Umweltausschusses 29.06.2026

Zur Ratssitzung am 15. Juli 2026
Ein Hinweis, eine Anfrage und zwei Anregungen der Grünen Fraktion

 

gez. Roland Wernicke, Stadtrat

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2024: Die Stadt muss sparen! Der nächste Haushalt wird ein sog. Nothaushalt.

2024: Die Stadt muss sparen! Der nächste Haushalt wird ein sog. Nothaushalt.

Über die Grundsteuer(-differenzierung) haben wir bei der letzten Ratssitzung trefflich gestritten. (Presse) Aber unser Sparvorschlag bei den Einkünften der Stadtverordneten zu beginnen wurde von allen Fraktionen abgelehnt!

Bei der Debatte zur Grundsteuerdifferenzierung war die Stimmenverteilung, anders als die Presse behauptet schon vorher klar. Wir Grüne hatten angekündigt eben nicht einheitlich abzustimmen.  Die geheime Abstimmung hat nur Zeit gekostet und ermöglicht es den Stadverortneten eben nicht zu ihrer Entscheidung stehen zu müssen.

Anders bei der Entscheidung unseren Antrag abzulehen.

Der/die Stadtverordnete, der zu keiner Sitzung erscheint, hätte monatlich 112,20€ weniger bekommen.

Schon bei mehr als drei besuchten Sitzungen hätten Stadtverordnete das gleiche Entschädigungsentgelt für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.

Nach vorsichtiger Rechnung der Verwaltung hätten wir so jährlich 20 tsd Euro mehr in der Stadtkasse.

Die Aussage aller anderen Stadtverordneten: Sparen Ja, aber nicht bei mir, steht leider nicht in der Zeitung.

2020: Antrag Baumschutzsatzung

2020: Antrag Baumschutzsatzung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur ersten Ratssitzung des Jahres 2020  stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag zur Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Planungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung eine bürgerfreundliche Baumschutzsatzung vorzulegen.

 

Kriterien dieser Baumschutzsatzung sollen u.a. sein:                                                           

 

Geschützt werden

-  Lebende Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens

   100 cm in 1 Meter Höhe.

-  Obstbäume, wenn sich der Kronenansatz in einer Höhe von

   mindestens 170 cm befindet und der Stammumfang von 100 cm

   erreicht wird.

- Mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen

  Mindestumfang von 40 cm aufweist und die Summe der Stamm-

  umfänge mindestens 100 cm beträgt.

Bürgerinnen und Bürger werden verpflichtet, für jeden entfernten geschützten Baum Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Mögliche Befreiungen werden festgelegt und im Einzelfall geprüft.

Ist eine  Ersatzpflanzung nicht möglich, ist eine Ausgleichszahlung zu leisten.

In besonders  begründeten  Fällen (z.B. zur Gefahrenabwehr) können Ausnahmen zugelassen werden.

 

Begründung:
Private und öffentliche Baumbesitzer*innen pflegen ihre Bäume in der Regel und wollen sie so lange wie möglich erhalten. Dennoch gibt es unterschiedliche Gründe, Bäume zu fällen. Die Blutbuche auf dem Baldenberg sei da eine Mahnung. Damit ein ökologischer Ausgleich gefördert werden kann, ist es sinnvoll, eine Baumschutzsatzung einzuführen, die auf der einen Seite Bäume schützt, andererseits aber auch die Interessen der Bürger*innen berücksichtigt. Um diesem Interessensausgleich gerecht zu werden, soll es eine grundsätzliche Pflicht zur Pflanzung von Ersatzbäumen geben, es sei denn, in der Einzelfallprüfung ergeben sich Gründe für eine Ausnahmeregelung. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Bäume Wohnungen stark verschatten oder Gebäudeschäden verursachen.

Die Bedeutung des Baumschutzes in Zeiten des Klimawandels gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der Erhalt des  Naturhaushaltes innerhalb der Stadt und  die  Sicherung der Naherholung verbunden mit der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Bäume und Stadtbiotope verbessern unser Stadtklima. Der artenreiche Baumbestand in Bergneustadt erfüllt zahlreiche wichtige Funktionen für den Klimaschutz, die Luftreinhaltung, den Artenschutz und die Temperaturregulierung in Hitzeperioden.

Mit freundlichen Grüßen

 

 gez. Roland Wernicke/Stadtverordneter

 

Anfrage als PDF Datei:

2020: Antrag Dachbegrünung (wurde im Rat abgelehnt, weil dass potentielle Bauherren zu Mehrkosten zwingen könnte)

2020: Antrag Dachbegrünung (wurde im Rat abgelehnt, weil dass potentielle Bauherren zu Mehrkosten zwingen könnte)

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur ersten Ratssitzung des Jahres 2020  stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag:

zur Verminderung der Auswirkungen heißer Sommer und Starkregenereignisse.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bei neuen Bauvorhaben mit Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (bis 15 Grad) auf eine zumindest extensive Dachbegrünung hinzuwirken und sie aus Gründen des Klimaschutzes, der reduzierten Einleitung von Regenwasser und zur Verbesserung des Stadtklimas und der Luftqualität in der Bauleitplanung festzusetzten. Bei der Überplanung von bestehenden Baugebieten sollen die Bebauungspläne durch Gründachfestsetzungen ergänzt und für unbeplante Innenbereiche mit potentiellen Hitzeinseln sollen falls erforderlich einfache B-Pläne (§30 Abs. 3 BauGB) aufgestellt werden.

 

Begründung

 

Mit dem  Starkregenereignis von April 2018, bei der die Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen des Bergneustädter THW zu unseren Nachbarn ausrücken musste und dem außerordentlich heißen und trockenen Sommer 2018 und 2019 sind auch in Bergneustadt erste lokale Auswirkungen des globalen Klimawandels deutlich spürbar geworden. Messtechnische Untersuchungen belegen bereits seit mehreren Jahrzehnten, dass in städtischen Gebieten Mitteleuropas sommerliche Temperaturunterschiede von 8 bis 10 Grad zwischen den Stadtrandlagen und den verdichteten Innenstadtbereichen auftreten.

Hier kann durch eine konsequente Dachbegrünung ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz, zur Entlastung des Kanalsystems, zur Verbesserung der Luftqualität sowie eine Verbesserung des urbanen Lebensraums und der Stadtgestaltung erzielt werden.

In vielen Städten wurden bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse der Stadträte gefasst.

 

Warum sind Maßnahmen zur Dachbegrünung sinnvoll und notwendig?

 

- Kanalentlastung

Eine Dachbegrünung (auch extensiv) trägt dazu bei, das Niederschlagswasser zu speichern und verzögert der Kanalisation zuzuführen bzw. das Regenwasser durch Verdunstungsprozesse wieder direkt an die Atmosphäre abzugeben. Eine Dachbegrünung entlastet so bei Starkregenereignissen die Kanalisation und verringert das Überflutungsrisiko.

- Kaltluft - Reduzierung der thermischen Belastung im Innenstadtbereich

Dachbegrünungsmaßnahmen können sich positiv auf die innerstädtische Überwärmung auswirken. Aufgrund ihrer im Vergleich zu unbegrünten Dächern starken nächtlichen Abkühlung und weniger starken Erwärmung tagsüber wirken sie sich temperaturregulierend auf ihre direkte Umgebung aus (Reduzierung der sogenannten städtischen Wärmeinsel)

 

- Artenvielfalt

Dachbegrünungen stellen wertvolle Lebensräume für Insekten und trockenliebende Pflanzen dar. Außerdem wird damit das urbane Stadtbild aufgewertet.

 

- Eingriffsminimierung

In Bebauungsplanverfahren, in denen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung greift, mindert die Dachbegrünung die Eingriffe in den Naturhaushalt und verringert Ausgleichs-maßnahmen auf externen Flächen.

 

- Luftverbesserung

Dachbegrünungen stellen ein wichtiges Element der Luftreinhaltung dar, da verschiedene Pflanzenarten Schadstoffe aus der Luft filtern und binden können und damit zur Verbesserung der Luftqualität und der menschlichen Gesundheit beitragen.

 

- Energieverbrauch/-kosten

Im Sommer vermindern Dachbegrünungen das Aufheizen von Dachflächen, im Winter schwächen sie Wärmeverluste ab. Dadurch lassen sich Kühl- und Heizkosten reduzieren.

 

 

Typische Vorbehalte gegenüber Dachbegrünungen

 

-Eine Dachbegrünung ist kaum vereinbar mit Photovoltaikanlagen.

Maßnahmen der Dachbegrünung lassen sich i.d.R. sehr gut mit der Aufstellung von Photovoltaikanlagen kombinieren. Eine verminderte Aufheizung der begrünten Dachflächen führt sogar zu einer Effizienzsteigerung der Photovoltaikanlagen. Auch die von den Photovoltaikanlagen beschattete Fläche von Flachdächern kann begrünt werden, wenn entsprechende Pflanzen gewählt werden. Sollte eine Kombination beider Systeme im Einzelfall nicht möglich sein, sollte in Abhängigkeit der städtebaulichen und klimatischen Situation der Dachbegrünung ein Vorrang eingeräumt werden.

 

-Eine Dachbegrünung ist viel zu teuer und baustatisch zu aufwendig.

Die Mehrkosten für eine Dachbegrünung werden je nach Ausstattung zwischen 9 € für extensive und bis zu 50 € /m²  für intensive Gründächer angegeben. Eine Studie der Stadt Hamburg (Hamburgs Gründächer – Eine ökonomische Bewertung) belegt, dass die Herstellungskosten für Gründächer bei ca. 1,3 % der gesamten Baukosten eines Gebäudes liegen. Beim Geschoßwohnungsbau sind es lediglich 0,4 % der Bauwerkskosten. Bei der Betrachtung der Lebenszykluskosten liegen Gründächer nach 40 Jahren gleichauf mit den Schwarzdächern! Nach Expertenaussagen (Studie Hamburg) gibt es keine relevanten Mehrkosten bei den Aspekten der Statik, der Attika und des Bauprozesses. So liegen die Kosten für den statischen Mehraufwand bei einer Extensivbegrünung bei max. 3-4 €/m². Sonstige Kosten im Bauablauf fallen in der Regel nicht an.

Die Anrechenbarkeit von Gründächern in der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung nach dem Naturschutzrecht verringert die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen. Außerdem reduziert sich in Bergneustadt die Regenwassergebühr bei Gründächern um 50 %.

Lediglich bei Altbaurenovierungen können aufgrund der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen eventuell keine Lastreserven mehr zur Verfügung stehen. In solchen Fällen könnte eine zusätzliche Dachbegrünung zu erheblichen Mehrkosten führen.

 

-Eine Dachbegrünung behindert die Schneeräumung.

Eine Schneeräumung auf Flachdächern ist automatisiert i.d.R. nicht möglich und müsste aufgrund der heutigen Einrichtungen an Lüftungstechnik und Blitzschutzanlagen behutsam von Hand erfolgen. Die zusätzliche Berücksichtigung von Photovoltaikanlagen auf Gründächern stellt i.d.R. kein Problem dar.

 

-Eine Dachbegrünung ist sehr pflegeintensiv.

Erfahrungsgemäß ist pro Jahr etwa von zwei bis vier Pflegegänge auszugehen. Der Pflegeaufwand hängt von der Art der Begrünung ab. Extensive Gründächer mit Sedum (Dickblattgewächse) bepflanzt, sind weitgehend selbsterhaltend und besonders pflegeleicht.

 

mit freundlichen Grüßen

 

 gez. Roland Wernicke/Stadtverordneter

 

 

 

2020: Antrag Fotovoltaik-Rathausdach

2020: Antrag Fotovoltaik-Rathausdach

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

 

zur ersten Ratssitzung des Jahres am 04.03.2020  stellt die Fraktion

Bündnis 90/ Die Grünen den Antrag

 

zur Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach des Rathauses .

 

Die Verwaltung wird beauftragt so zeitnah und so großflächig wie möglich die Dachfläche des Rathausgebäudes mit einer Fotovoltaik-Anlage auszustatten.

 

 

Begründung

 

Neben den großen Vorteilen, die die Gewinnung von elektrischer Energie durch die Sonne in Bezug auf Umweltschutz und Klimaschutz bietet, erbringt eine solche Anlage auch finanzielle Vorteile für die Stadt, wie die anderen Anlagen es seit Jahren belegen.

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

Axel Krieger/Fraktionsvorsitzender

 

 

Vom Hackenberg

Stadtteilgespräch am 09.06.2026

Ein weiteres Stadtteilgespräch fand am 09. Juni 2026 statt.

 

Und wieder war TOP1 die unsägliche Wohnsituation um die "Silverwohnen9". Es ist unfassbar, wenn man den anwesenden Vertretern der inzwischen gegründeten Mieterinitiative zuhören muss. 

Besonders hilflos bleibt man zurück, wenn bewusst wird, dass wir als Stadt, als Kreis, einfach auch als Mitmenschen machtlos sind. 

Ich habe lange noch mit den drei Frauen und dem jungen Mann gesprochen, gefragt, wie wir direkt helfen könnten - ohne Ergebnis. 

Hier ist die Politik gefragt - und auch wenn NRW bereits dabei ist, ein Gesetz hierfür auf den Weg zu bringen, so wird es doch lange Zeit dauern, bis aus dem Spekulationsobjekt wieder lebenswerter Wohnraum wird.

 

Top2: Am 18.09.2026 findet anlässlich des Weltkindertages ein großes Fest in der Abenteuerwerkstatt statt. Das Programm erstreckt sich über den ganzen Tag, aber ab 15 Uhr ist die Tür für alle offen. Hier wird dann auf einer Bühne und an vielen Ständen kulturelles und kulinarisches geboten. Gutes Wetter wurde von uns Anwesenden bereits angeordnet. 

 

Näheres hierzu wenn Details bekannt sind.

40 Jahre Begegnungsstätte Hackenberg

Am 19.09.2025 waren wir zum Gala-Abend der Begegnungsstätte Hackenberg eingeladen. 

Wir erlebten eine Zeitreise zu den Anfängen, einen Einblick in die vielfältige Arbeit und die auftretenden Probleme und fühlten mit, als gestandene Menschen, fest verankert in unserer Stadt, emotional auf ihre Zeiten als Kinder und Jugendliche in der BGS zurückblickten. Da floss nicht nur ein Tränchen.

Es war eine wunderbare Veranstaltung, toll organisiert von vielen engagierten Menschen. 

Wir konnten viele tolle Menschen kennenlernen und uns bekannt machen, uns austauschen und dafür sorgen, dass wir im Austausch bleiben.

Denn eines ist sicher: Projekte wie diese MÜSSEN erhalten werden!

Stadtteilgespräch am 24.02.2026

Am 24.02.2026 trafen sich in der Begegnungsstätte am Hackenberg viele Anwohner zum ersten Stadtteilgespräch 2026.

Ebenfalls anwesend - und Rede und Antwort stehend - war unser Bürgermeister Matthias Thul sowie verschiedene Vertreter der Parteien Bergneustadts sowie Mitglieder der Feuerwehr.

Nach kurzer Vorstellungsrunde ging es schnell ans Eingemachte.

Einige wichtige Punkte:

  • Spendensammlung Feuerwehr in allen Stadtteilen ab 28.02. bis 21.03.2026
  • Anwohnerinitiative Bergstraße trugen ihre Bitte zur Beruhigung des Verkehrs "den Hackenberg rauf und runter" vor. Hier verwies BM Thul auf die Zuständigkeit des Kreises und bat um eine offizielle Bürgereingabe, die dann im Stadtrat an die zuständigen Ämter des Kreises verwiesen werden können.
  • Vorstellung der Abenteuerwerkstatt durch David Hoffmann - Hinweis auf die große Feier am 18.09.2026. Hilfe jeder Art ist gern gesehen!
  • Die BGS selbst stellt die Mutmacherei vor - ein tolles Projekt. 
  • Am 03.05.2026 findet ein Tag der offenen Tür in der neuen Station der DLRG an der Aggertalsperre statt.
  • Ab 08.05. - schön eingebettet in den Stadtgeburtstag - feiert die Löschgruppe Bergneustadt ihr 150jähriges Bestehen mit einem zünftigen Fest
  • Der diesjährige Stadtlauf findet am 11.09.2026 statt.
  • Das emotionalste Thema war jedoch der Zustand der 210 Wohneinheiten der "Silver Wohnen GmbH". Hierzu gab es ein zweiseitiges Protokoll der Ausfälle und Mängel seit Oktober 25 - und ehrlich gesagt waren wir schockiert, dass so etwas überhaupt möglich ist. Die Gesellschaft sitzt jegliche Probleme aus um die Mieter zum Auszug zu bewegen, ohne Skrupel und Rücksicht auf die Menschenwürde. Die Stadt ist machtlos, Ersatzquartiere sind in dieser Zahl nicht vorhanden, eine Zwangsräumung fällt somit flach und käme ohnehin nur der Wohnungsgesellschaft zu zu Gute.

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